Seit Ende 2023 gibt es keine Kaufprämie für E-Autos – doch die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein neues Förderprogramm beschlossen, das rückwirkend ab 1. Januar 2026 Zuschüsse für Neufahrzeuge vorsieht. Privatpersonen können über BAFA bis zu 6.000 € beantragen, gestaffelt nach Einkommen und Familienstand.

Maximale Förderung 2026: 6.000 € · Start der neuen Prämie: 1. Januar 2026 · Umsetzung durch: BAFA · Förderfähige Käufer: Privatpersonen

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
  • Bis 6.000 € Zuschuss für BEV ab 2026 (ADAC)
  • BAFA übernimmt Antragstellung (BAFA)
  • Nur Privatpersonen, Neuwagen, Hauptwohnsitz DE (BAFA)
2Was unklar ist
  • Exakte Fördertabelle für Einkommen über 80.000 €
  • Detaillierte regionale Programme durch Länder und Kommunen
  • Strengere PHEV-Regeln ab 01.07.2027 im Detail
3Zeitleisten-Signal
  • Programm beschlossen: Herbst 2025 (BMUKN)
  • Antragsportal öffnet voraussichtlich: Mai 2026 (BMUKN)
  • Sonderregelung PHEV/REEV endet: 30.06.2027 (BMUKN)
4Wie es weitergeht
  • Antragstellung ab Mai 2026 über BAFA-Portal
  • Rückwirkende Anträge für Zulassungen ab 01.01.2026 möglich
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate, sonst Rückforderung

Die folgende Tabelle fasst die zentralen Eckdaten der neuen Bundesförderung zusammen.

Detail Wert
Förderhöhe max. 6.000 €
Gültig ab 1. Januar 2026
Umsetzer BAFA
Käufergruppe Privatpersonen
Fahrzeuge Neuzulassungen E-Auto/Hybrid
Mindesthaltedauer 36 Monate
Kfz-Steuerbefreiung bis 31.12.2035

Welche Zuschüsse gibt es 2025 für E-Autos?

Im Jahr 2025 müssen Käufer auf die staatliche Kaufprämie verzichten – die Umweltprämie ist ausgelaufen. Der Bund fördert Elektroautos in diesem Jahr ausschließlich über Steuervergünstigungen: Die Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge gilt weiterhin bis zum 31. Dezember 2035.

Was das bedeutet

Wer jetzt ein E-Auto kauft, spart zwar bei der Kfz-Steuer – auf einen direkten Zuschuss vom Staat muss er 2025 jedoch verzichten.

Aktuelle Förderungen

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 31.12.2035 (ADAC)
  • THG-Quote für BEV: 200–300 €/Jahr für CO₂-Einsparungen (Biallo)
  • Regionale Förderungen durch Länder und Städte für Ladeinfrastruktur

Neues Programm ab 2026

Die Bundesregierung hat im Herbst 2025 ein neues Förderprogramm beschlossen. Ab 1. Januar 2026 sollen wieder Kaufprämien für Elektroautos fließen – rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab diesem Datum zugelassen werden.

Fazit: Wer den Kauf eines E-Autos bis Ende 2025 aufgeschoben hat, profitiert voraussichtlich ab Januar 2026 von der neuen Prämie. Wer bereits 2024 oder Anfang 2025 gekauft hat, geht leer aus.

Werden E-Autos derzeit gefördert?

Ja – allerdings nicht über eine Kaufprämie. Die aktuelle Förderlandschaft für E-Autos konzentriert sich auf steuerliche Vorteile und die THG-Quote.

Steuervorteile

  • 0-%-Besteuerung des geldwerten Vorteils für E-Dienstwagen bei privater Nutzung (Gehaltsumwandlung)
  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 31.12.2035
  • Abschreibungsmöglichkeiten für Selbstständige und Unternehmen

Umweltprämie Status

Die Umweltprämie wurde im Dezember 2023 eingestellt. Für das neue Programm ab 2026 hat der Bundestag bereits zugestimmt.

Die Bundesregierung fördert Elektroautos mit Steuervorteilen und rückwirkend ab Januar 2026 auch wieder mit einer Kaufprämie.

ADAC (Automobilclub)

Wer bekommt 6000 Euro E-Auto-Förderung?

Die maximale Förderung von 6.000 € erhalten Käufer von reinen Elektrofahrzeugen (BEV) unter bestimmten Einkommens- und Familienbedingungen.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Deutschland
  • Neuwagen, erstmals in Deutschland zugelassen ab 01.01.2026
  • Fahrzeugklasse M1 (Pkw und leichte Wohnmobile)
  • Privatperson, keine gewerbliche Nutzung
  • Antragsteller muss Fahrzeughalter sein
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate

Einkommensgrenzen

Die Einkommensobergrenze liegt bei 80.000 € Haushaltseinkommen. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 5.000 €, maximal für zwei Kinder auf 90.000 €.

Die Staffelung im Detail

Die Staffelung belohnt Gering- und Mittelverdiener: Basisförderung BEV liegt bei 3.000 €, Einkommensbonus unter 60.000 € adds 1.000 €, Einkommensbonus unter 45.000 € adds weitere 1.000 €, Familienbonus beträgt 500 € pro Kind (max. 2 Kinder = 1.000 €).

Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing.

Wie hoch wird die E-Auto-Förderung 2026?

Die neue Bundesförderung orientiert sich am Fahrzeugtyp, am Haushaltseinkommen und am Familienstand.

Staffelung

  • Basisförderung BEV: 3.000 €
  • Basisförderung PHEV/REEV: 1.500 €
  • Einkommensbonus (Haushalt unter 60.000 €): +1.000 €
  • Einkommensbonus (Haushalt unter 45.000 €): +1.000 €
  • Familienbonus: 500 € pro Kind (max. 2 Kinder = 1.000 €)
  • Maximale Förderung BEV: 6.000 €
  • Maximale Förderung PHEV/REEV: 4.500 €

Für Hybridfahrzeuge

Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten eine reduzierte Basisförderung von 1.500 € und müssen strengere technische Kriterien erfüllen: maximal 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite.

Wichtig

Die Sonderregelung für PHEV/REEV endet am 30. Juni 2027. Danach könnten strengere Anforderungen an den realen Verbrauch gelten.

Was das bedeutet: Wer sich jetzt für einen Hybrid entscheidet, sollte die Frist bis Juni 2027 im Blick behalten.

Lohnt sich die Anschaffung eines Elektroautos im Jahr 2025?

Diese Frage hängt stark von der individuellen Situation ab. Wer ein E-Auto 2025 kauft, verzichtet auf die neue Kaufprämie – profitiert aber von den weiterhin geltenden Steuervorteilen.

Kostenvergleich

Bei einem durchschnittlichen Neuwagenpreis von etwa 45.000 € für ein E-Auto und einer voraussichtlichen Förderung von 3.000 bis 6.000 € ab 2026 lohnt sich das Warten für viele Käufer.

Förderung vs. Preise

  • E-Auto-Preise sinken tendenziell, besonders bei Gebrauchtwagen
  • Steuervorteile gelten auch 2025 bereits
  • THG-Quote bringt 200–300 € pro Jahr für BEV
  • Wallbox-Förderung durch Länder und Kommunen möglich

Vorteile

  • Steuerbefreiung bis 2035 gesichert
  • THG-Quote als Zusatzeinnahme
  • Keine Wartezeit auf Antragsstart (Mai 2026)
  • Wallbox-Förderung durch Länder verfügbar
  • Abschreibung für Selbstständige

Nachteile

  • Keine Kaufprämie 2025
  • Wartezeit auf neues Förderprogramm
  • Unsicherheit über zukünftige Programmdauer
  • E-Auto-Preise könnten weiter fallen

Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, auf die das förderfähige Neufahrzeug zugelassen wurde.

BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Die Bundesregierung schafft damit einen sozial gestaffelten Anreiz, der Gering- und Mittelverdienern mit Familien den Umstieg erleichtert.

Schritte zum Antrag

Die Beantragung der E-Auto-Förderung 2026 erfolgt in mehreren Schritten über das BAFA-Portal.

  1. Zulassung ab 01.01.2026: Fahrzeug neu in Deutschland zulassen, auf den eigenen Namen
  2. Dokumente sammeln: Kauf-/Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil I, zwei letzte Steuerbescheide (max. 3 Jahre alt)
  3. Identifikation: BundID oder eID-Funktion des Personalausweises bereithalten
  4. Antrag ab Mai 2026: Online-Antrag über das BAFA-Portal einreichen
  5. Rückwirkend möglich: Antrag kann für alle Zulassungen ab 01.01.2026 gestellt werden
Achtung

Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bei Verkauf vor Ablauf von 36 Monaten wird die Prämie zurückgefordert.

Zeitlicher Ablauf

Vier Daten sind für Interessenten entscheidend.

Diese Termine bestimmen, wann welcher Schritt der Förderung greift.

Zeitpunkt Ereignis
Herbst 2025 Bundesregierung beschließt neues Förderprogramm
1. Januar 2026 Förderung für Neuzulassungen startet
Mai 2026 Antragsportal öffnet (voraussichtlich)
30. Juni 2027 Sonderregelung für PHEV/REEV endet

Das Muster zeigt: Wer auf die maximale Prämie zielt, sollte den Kauf auf 2026 verschieben.

Fazit: Wer ein E-Auto mit maximaler Förderung kaufen möchte, sollte den Kauf auf 2026 verschieben. Wer ein Fahrzeug vor Januar 2026 benötigt, kann die Steuerbefreiung und THG-Quote bereits nutzen.

Bestätigte Fakten vs. Gerüchte

Bestätigte Fakten

  • Basisförderung BEV: 3.000 €
  • Basisförderung PHEV/REEV: 1.500 €
  • Einkommensgrenze Basis: 80.000 €
  • Familienbonus: 500 € pro Kind (max. 2)
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate
  • Förderung gilt für Kauf und Leasing
  • BAFA ist zuständig für Antragstellung

Was noch unklar ist

  • Exakte Fördertabelle für Einkommen über 80.000 €
  • Details zu regionalen Förderprogrammen
  • Genauer Antragsstarttermin (Mai 2026 ist voraussichtlich)
  • Strengere PHEV-Regeln ab 01.07.2027 im Detail

Das Gesamtvolumen ist auf etwa 3 Milliarden € für 800.000 Fahrzeuge über 3–4 Jahre angelegt – ein Rahmen, der Spielraum für Nachbesserungen lässt.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es einen E-Auto-Förderung Rechner?

Offizielle Online-Rechner werden voraussichtlich mit dem Antragsportal im Mai 2026 verfügbar sein. Der ADAC und andere Verbraucherportale bieten bereits unverbindliche Schätzungen basierend auf den bekannten Eckdaten.

Gilt die Förderung für Leasing?

Ja, die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing. Der Antragsteller muss jedoch der Fahrzeughalter sein – bei Leasing also die leasende Privatperson.

E-Auto-Prämie 2026 für Rentner?

Rentner sind antragsberechtigt, sofern sie den Einkommensgrenzen entsprechen (Hauptwohnsitz DE, Fahrzeughalter) und das Fahrzeug privat nutzen. Die Einkommensberechnung berücksichtigt die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte.

Welche Einkommensgrenze gilt?

Die Obergrenze liegt bei 80.000 € Haushaltseinkommen. Mit einem Kind erhöht sie sich auf 85.000 €, mit zwei Kindern auf 90.000 €. Ausschlaggebend sind die Einkünfte des Antragstellers.

Wann kommt die Elektroprämie 2026?

Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026. Das Antragsportal öffnet voraussichtlich im Mai 2026. Wer ein Fahrzeug ab Januar 2026 kauft oder least, kann die Prämie dann rückwirkend beantragen.

Lohnt sich der Umstieg auf E-Auto 2026?

Für Gering- und Mittelverdiener mit Familien fällt die Förderung mit bis zu 6.000 € erheblich aus. Zusammen mit der Kfz-Steuerbefreiung bis 2035 und der THG-Quote können die Gesamtersparnisse 8.000 € über die Haltedauer übersteigen.

Wie lange läuft die Förderung?

Das Gesamtvolumen ist auf etwa 3 Milliarden € für 800.000 Fahrzeuge über 3–4 Jahre angelegt. Ein genauer Förderetat-Verbrauch und mögliche Verlängerungen sind derzeit nicht abschließend geklärt.

Anmerkung der Redaktion

Die genaue Staffelung der Einkommensboni und die Fördertabelle für höhere Einkommen könnten sich bis zum tatsächlichen Programmstart noch ändern. Wir empfehlen, vor einem Kauf die aktuellen BAFA-Richtlinien zu prüfen.

Für Käufer mit mittlerem Einkommen und Familien ist die neue Prämie besonders attraktiv: Bis zu 6.000 € Zuschuss machen den Umstieg auf ein E-Auto deutlich günstiger als 2025. Wer den Kauf bis zum Frühjahr 2026 aufschieben kann, sichert sich die maximale Förderung – und profitiert gleichzeitig von den weiterhin geltenden Steuervorteilen.